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... durch die (gleichzeitige?) Einführung eines flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohns, zum Beispiel in Höhe von 10 Euro pro Stunde?
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... über der Sozialversicherungs-Bemessungsgrenze sich mit einer Lohnsummenabgabe von 18 % schlechter stelle, als bisher?
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... von 9 Millionen etwa 1,62 Millionen als Lohnsummenabgabe in das Sozialsystem einzahlen müsste?
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... Das SBG ist systematisch ein individueller Anspruch, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit. Wäre es nicht besser eine zentrale Stelle mit der Auszahlung zu beauftragen - zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung - auch wenn dann bei gleichem Saldo die Geldströme größer werden? Bei der Auszahlung an den oder die Erwerbstätigen einer Familie müssen doch laufend Daten über den Erwerbsstatus aller Familienangehörigen ausgetauscht werden.
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... SBG + 400-Euro-Job (weitere Annahme: 1-Personen-Haushalt, 400 Euro Bruttomiete). Stellt sich der Haushalt beim SBG nicht schlechter, weil ihm letztlich nur 400 Euro + Miete bleiben (= 800 Euro), bei Hartz IV aber 364 Euro + 400 Euro Miete + 160 Euro anrechnungsfreies Einkommen (= 924 Euro)?
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...Nach der Systematik des SBG müsste jeder Zusatzverdienst mit 40% versteuert werden. Allerdings müssten auch Minijobber über die Lohnsummenabgabe einen Rentenanspruch erwerben.
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